ULG Ratgeber
Umzugskosten von der Steuer absetzen – was bei privatem und beruflichem Umzug gilt
Privat umgezogen oder dem Job hinterher? Die Regeln unterscheiden sich. Hier die wichtigsten Punkte, Stand Oktober 2026.
Ein Umzug kostet Geld, aber ein Teil davon lässt sich steuerlich geltend machen. Welcher Weg offensteht, hängt vom Anlass ab: Bei einem privaten Umzug gibt es eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, bei einem beruflich veranlassten Umzug können Umzugskosten Werbungskosten sein.
Privater Umzug
- § 35a Abs. 2 EStG: 20 % der Arbeitskosten
- Höchstens 4.000 Euro Ermäßigung pro Jahr
- Rechnung und unbare Zahlung nötig
- Haushalt in der EU oder im EWR
Beruflicher Umzug
- Umzugskosten als Werbungskosten
- Tatsächliche Kosten mit Belegen
- Pauschale für sonstige Umzugsauslagen
- Nicht zusätzlich nach § 35a für dieselben Kosten
Privater Umzug: Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Die Arbeit von Umzugshelfern in Ihrem Haushalt zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Nach § 35a Abs. 2 EStG ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro pro Jahr. Es wird also die Steuer selbst gekürzt, nicht nur das zu versteuernde Einkommen.
Die Voraussetzungen im Überblick:
- Begünstigt sind die Arbeitskosten, also der Lohnanteil der Leistung. Material wie Kartons gehört nicht dazu.
- Sie benötigen eine Rechnung des Unternehmens.
- Die Zahlung muss unbar auf das Konto des Dienstleisters erfolgen, zum Beispiel per Überweisung. Barzahlung genügt nicht.
- Die Leistung muss in einem Haushalt in der EU oder im EWR erbracht werden.
Nach dem BMF-Schreiben vom 9. November 2016 zu § 35a EStG gehört bei einem Umzug auch der Möbeltransport von der alten in die neue Wohnung zu den begünstigten Leistungen. Fahrt- und Maschinenkosten (etwa ein Möbellift), die in der Rechnung stehen, werden dabei nach der Verwaltungspraxis mit den Arbeitskosten behandelt. Die bloße Miete eines Fahrzeugs ohne Personal ist dagegen nicht begünstigt.
Rechenbeispiel (fiktive Zahlen)
Angenommen, in einer Umzugsrechnung stehen 1.500 Euro Arbeitskosten und 100 Euro Material. Berücksichtigungsfähig wären die 1.500 Euro, die Steuerermäßigung läge bei 20 Prozent davon, also 300 Euro. Wie sich das bei Ihnen auswirkt, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.
Beruflich veranlasster Umzug: Werbungskosten
Ist der Umzug beruflich veranlasst, etwa wegen eines Arbeitgeberwechsels oder weil sich der tägliche Weg zur Arbeit deutlich verkürzt (nach gängiger Auslegung um mindestens eine Stunde pro Tag), können die Umzugskosten als Werbungskosten angesetzt werden. Das gilt für die tatsächlichen Kosten, etwa die Rechnung des Umzugsunternehmens, mit Belegen.
Für kleinere Nebenausgaben ohne Belege, etwa Trinkgelder oder das Ummelden, können Sie eine Pauschale für sonstige Umzugsauslagen ansetzen. Sie richtet sich nach dem Bundesumzugskostengesetz und wird per BMF-Schreiben bekannt gegeben:
964 Euro
für die umziehende Person
643 Euro
für jede weitere Person im Haushalt
Gültig für Umzüge ab dem 1. März 2024 laut BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023. Die Beträge gelten unverändert auch 2025 und 2026 (Stand: Oktober 2026). Prüfen Sie vor der Steuererklärung, ob das BMF inzwischen neue Beträge veröffentlicht hat.
Wichtig: Kosten, die Sie als Werbungskosten ansetzen, können Sie nicht zusätzlich über § 35a EStG ermäßigen lassen. Bei beruflich veranlassten Umzügen zählt daher meist der Werbungskostenabzug.
Rechnung und Beleg: darauf kommt es an
- Schriftliche Rechnung mit Ihrem Namen, Leistungsdatum und Anschrift des Haushalts, in dem die Leistung erbracht wurde.
- Arbeitskosten getrennt von Material- und sonstigen Kosten ausgewiesen.
- Zahlung per Überweisung, Kontoauszug als Nachweis aufbewahren.
- Bei Handwerksleistungen rund um den Umzug, etwa Möbelaufbau, die Rechnung ebenfalls getrennt aufbewahren.
Tipp zur Rechnung bei ULG
ULG stellt Ihnen eine Rechnung und rechnet nach Stunden ab, mit verbindlichem Höchstpreis (zum Beispiel 2 Helfer mit LKW zu 171,36 Euro inklusive MwSt. pro Stunde, 144 Euro netto). Für die Steuerermäßigung nach § 35a zahlen Sie bitte per Überweisung, auch wenn Bargeld möglich wäre. Bitten Sie Ihr Umzugsunternehmen außerdem, die Arbeitskosten getrennt auszuweisen. Mehr zu den Preisen: Umzugskosten Köln.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Umzugskosten kann ich bei einem privaten Umzug absetzen?
Nach § 35a Abs. 2 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro pro Jahr. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht Material.
Kann ich die Umzugsrechnung bar bezahlen und trotzdem die Steuerermäßigung nutzen?
Nein. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG brauchen Sie eine Rechnung, und die Zahlung muss unbar auf das Konto des Dienstleisters erfolgen, zum Beispiel per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Was ist die Umzugskostenpauschale und wie hoch ist sie?
Bei einem beruflich veranlassten Umzug können sonstige Umzugsauslagen pauschal angesetzt werden. Für Umzüge ab dem 1. März 2024 sind das laut BMF-Schreiben vom 28.12.2023 964 Euro für die umziehende Person und 643 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Die Beträge gelten unverändert auch 2025 und 2026 (Stand: Oktober 2026).
Kann ich Pauschale oder Werbungskosten und die Ermäßigung nach § 35a für dieselben Kosten kombinieren?
Nein. Kosten, die Sie als Werbungskosten ansetzen, können nicht zusätzlich nach § 35a EStG ermäßigt werden. Welcher Weg für Sie passt, hängt davon ab, ob der Umzug beruflich veranlasst war.
Gilt die Steuerermäßigung auch für einen Umzug ins Ausland?
Die Dienstleistung muss in einem Haushalt in der EU oder im EWR erbracht werden. Ein Umzug in einen Haushalt innerhalb dieses Raums kann daher begünstigt sein, bei Umzügen in Drittstaaten ist das nicht der Fall.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine Steuerberatung.
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