Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1 Informationspflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber informiert Umzug Leicht Gemacht rechtzeitig vor der Leistungserbringung über alle wesentlichen Umstände, die Einfluss auf die Durchführung des Umzugs haben können. Hierzu gehören insbesondere Art, Beschaffenheit, Gewicht und Menge des Umzugsgutes, vereinbarte Termine sowie die örtlichen Gegebenheiten am Be- und Entladeort.

    Insbesondere sind Geschosszahl, vorhandene oder nicht vorhandene Aufzüge, Anfahrtsmöglichkeiten, Laufwege, Platzverhältnisse sowie sonstige Erschwernisse mitzuteilen.

    Entstehen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben zusätzliche, bei Vertragsschluss nicht kalkulierbare Leistungen, können diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zusätzlich berechnet werden.

    § 2 Leistungsumfang

    (1) Umzug Leicht Gemacht erbringt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

    (2) Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Angebots sind, gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.

    (3) Die Beförderung von gefährlichen Gütern, Waffen, illegalen Drogen, Diebesgut sowie sonstigen Gegenständen, deren Besitz oder Beförderung gesetzlich verboten ist, ist ausgeschlossen.

    (4) Umzug Leicht Gemacht ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags eigene Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder geeignete Subunternehmer einzusetzen.

    § 3 Vermittelte Handwerkerleistungen

    Werden auf Wunsch des Auftraggebers selbstständige Handwerker oder andere Drittunternehmen lediglich vermittelt, kommt der entsprechende Vertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister zustande.

    Umzug Leicht Gemacht haftet in diesem Fall im gesetzlichen Umfang für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Dienstleisters.

    § 4 Elektro-, Gas-, Wasser- und Installationsarbeiten

    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Mitarbeiter von Umzug Leicht Gemacht nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.

    Arbeiten, für die besondere fachliche Qualifikationen oder Zulassungen erforderlich sind, werden ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt oder vermittelt.

    § 5 Änderungen und Zusatzleistungen

    Ändert oder erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den vereinbarten Leistungsumfang, können die hierdurch zusätzlich erforderlichen Leistungen gesondert berechnet werden. Dies gilt insbesondere bei:

    • zusätzlichen Möbelstücken oder sonstigem Umzugsgut,
    • zusätzlichen Montage- oder Demontagearbeiten,
    • längeren als ursprünglich angegebenen Laufwegen,
    • nicht angekündigten Treppen oder Geschossen,
    • nicht vorhandenen oder nicht nutzbaren Aufzügen,
    • erheblich erschwerten Anfahrts- oder Parkmöglichkeiten,
    • zusätzlichen Verpackungsarbeiten
    • sowie sonstigen erheblichen Abweichungen von den bei Angebotserstellung mitgeteilten Gegebenheiten.

    Der Auftraggeber wird nach Möglichkeit vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über die entstehenden Mehrkosten informiert.

    § 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

    Der vereinbarte Gesamtbetrag ist spätestens einen Werktag vor dem vereinbarten Umzugstermin auf das in der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung angegebene Geschäftskonto von Umzug Leicht Gemacht zu überweisen.

    Maßgeblich ist der tatsächliche und für Umzug Leicht Gemacht erkennbare Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto.

    Sollte der vollständige Rechnungsbetrag am Umzugstag noch nicht auf unserem Geschäftskonto gutgeschrieben sein, ist der vollständige Betrag alternativ am Zielort vor Beginn der Entladung in bar zu begleichen.

    Wichtiger Zahlungshinweis

    Ein Überweisungsbeleg, Screenshot oder eine Überweisungsbestätigung ersetzt nicht den tatsächlichen Zahlungseingang.

    Ist der vollständige Rechnungsbetrag am Umzugstag nicht auf unserem Geschäftskonto gutgeschrieben, ist der Betrag vor Beginn der Entladung vollständig in bar zu begleichen.

    Sollte eine bereits veranlasste Überweisung nach erfolgter Barzahlung zusätzlich auf unserem Geschäftskonto eingehen, wird der dadurch entstandene doppelt gezahlte Betrag selbstverständlich unverzüglich zurückerstattet.

    Die Entladung des Umzugsgutes erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Begleichung des vereinbarten Rechnungsbetrages. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

    Individuell vereinbarte Zahlungsbedingungen haben Vorrang.

    Freiwillig an Mitarbeiter gezahlte Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

    § 7 Kostenübernahme durch Behörden oder sonstige Kostenträger

    Bei Umzügen, deren Kosten durch Ämter, Behörden oder sonstige Kostenträger übernommen werden sollen, ist vor Durchführung des Umzugs eine entsprechende schriftliche Kostenübernahme bzw. Kostenzusage vorzulegen, sofern unmittelbar mit dem Kostenträger abgerechnet werden soll.

    § 8 Haftung für Umzugsgut

    Wichtige Haftungsinformation

    Die gesetzliche Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes ist grundsätzlich auf 620,00 EUR je Kubikmeter benötigten Laderaums begrenzt.

    Für die Haftung von Umzug Leicht Gemacht gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Beförderung von Umzugsgut, insbesondere §§ 451 ff. HGB.

    Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Haftung zu vereinbaren oder das Umzugsgut zusätzlich zu versichern.

    Gesetzliche Haftungsausschluss- bzw. besondere Gefährdungsgründe können insbesondere bestehen bei Schäden aufgrund von:

    • unzureichender Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber,
    • Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Auftraggeber,
    • Beförderung von nicht durch Umzug Leicht Gemacht verpacktem Gut in Behältern,
    • Gegenständen, deren Größe oder Gewicht nicht den räumlichen Verhältnissen am Be- oder Entladeort entspricht,
    • Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen,
    • natürlicher oder mangelhafter Beschaffenheit des Umzugsgutes,
    • Beförderung besonders wertvoller Gegenstände wie Geld, Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Wertpapieren oder Urkunden.

    Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen bleiben maßgeblich.

    § 9 Schadensanzeige

    Wichtig – gesetzliche Meldefristen

    Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden.

    Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt werden.

    Der Auftraggeber bzw. Empfänger wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das Umzugsgut unmittelbar bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste zu überprüfen.

    Eine Schadensanzeige nach Ablieferung muss in Textform erfolgen.

    Wir bitten darum, die Schadensmeldung per E-Mail an die geschäftliche E-Mail-Adresse von Umzug Leicht Gemacht zu übermitteln. Die Schadensmeldung sollte den beschädigten Gegenstand und die Art des Schadens möglichst genau bezeichnen. Aussagekräftige Fotos sollten, soweit möglich, beigefügt werden.

    Rechtsfolgen einer verspäteten Schadensanzeige

    Werden die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten, können Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes nach den gesetzlichen Vorschriften erlöschen.

    Der Auftraggeber bzw. Empfänger wird ausdrücklich auf die Form und Fristen der Schadensanzeige sowie auf die möglichen Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten Schadensanzeige hingewiesen.

    § 10 Lagerung

    Wird die Lagerung von Umzugsgut vereinbart, gelten ergänzend die hierfür vereinbarten Lagerbedingungen. Diese werden dem Auftraggeber auf Wunsch bzw. soweit gesetzlich erforderlich vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

    § 11 Kündigung / Absage des Umzugsauftrags

    Der Auftraggeber kann einen bereits geschlossenen Umzugsvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

    Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber einen bereits verbindlich geschlossenen Umzugsauftrag, kann Umzug Leicht Gemacht die sich aus § 415 HGB ergebenden Ansprüche geltend machen.

    Absage innerhalb von 14 Werktagen

    Wird ein verbindlich bestätigter Umzugsauftrag innerhalb von 14 Werktagen vor dem vereinbarten Umzugstermin abgesagt oder gekündigt, macht Umzug Leicht Gemacht grundsätzlich die gesetzlich vorgesehene Fautfracht in Höhe von einem Drittel (1/3) der vereinbarten Fracht geltend.

    Dies entspricht 33,33 % der vereinbarten Fracht.

    Alternativ können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die vereinbarte Fracht sowie gegebenenfalls zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs geltend gemacht werden.

    Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich von Umzug Leicht Gemacht zuzurechnen sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.

    § 12 Aufrechnung

    Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Umzug Leicht Gemacht ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

    § 13 Nebenabreden und Vertragsänderungen

    Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Leistungen oder wesentliche Änderungen der angegebenen Menge des Umzugsgutes.

    Individuell zwischen Umzug Leicht Gemacht und dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    § 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    (1) Es gilt deutsches Recht.

    (2) Soweit gesetzlich zulässig, wird Köln als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    § 15 Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    An die Stelle unwirksamer oder nicht wirksam einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

    Verbindliche Auftragsbestätigung und Einbeziehung der AGB

    Mit der schriftlichen bzw. in Textform erfolgenden Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber und der entsprechenden Auftragsannahme durch Umzug Leicht Gemacht kommt der Umzugsvertrag zustande.

    Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Auftragsbestätigung zugleich, dass ihm vor Abgabe seiner Vertragserklärung das vollständige Angebot bzw. der Kostenvoranschlag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Zahlungsbedingungen, die Haftungsinformationen, die Regelungen zur Schadensanzeige sowie die Regelungen zur Kündigung bzw. Absage des Umzugsauftrags zur Verfügung gestellt wurden und er die Möglichkeit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

    Vertragsbestandteil

    Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Umzugsvertrages.

    Individuell zwischen dem Auftraggeber und Umzug Leicht Gemacht getroffene Vereinbarungen haben Vorrang.


    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

    Marcel Honnef
    Umzug Leicht Gemacht
    Dülkenstr. 9
    51143 Köln
    Telefon: 0221 2596 0523
    E-Mail: info@ulg-koeln.de

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