Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterrichtet Umzug Leicht Gemacht rechtzeitig vor Leistungserbringung über alle wesentliche Umstände, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben können, insbesondere über Art und Beschaffenheit, Gewicht und Menge des Umzugsguts, über einzuhaltende Termine, über die Verhältnisse des Entladeorts wie Geschosshöhe, Geschosszahl, Anfahrbarkeit und Platzverhältnisse.
§2 Leistung
(1) Umzug Leicht Gemacht erbringt die im Angebot aufgeführten Leistungen. Die Beförderung von gefährlichen Gütern, Waffen, Drogen und Diebesgut sowie die gewerbliche Abfallbeförderung ist ausgeschlossen.
(2) Umzug Leicht Gemacht ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung fremder Mitarbeiter oder Subunternehmer zu bedienen.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber mit dem Einsatz des Subunternehmers nicht einverstanden ist, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich nach der Information über den Einsatz des Subunternehmers abzugeben.
§3 Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet Umzug Leicht Gemacht nur für die sorgfältige Auswahl.
§4 Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter von Umzug Leicht Gemacht sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
§5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Umzug Leicht Gemacht ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
§6 Vergütung
(1) Wird eine im Angebot nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat Umzug Leicht Gemacht Anspruch auf eine gesonderte Vergütung.
(2) Bezahlte Trinkgelder können auf die in Rechnung gestellte Auftragssumme nicht angerechnet werden.
(3) Bei Umzügen, welche durch Ämter, Behörden oder andere Kostenträger finanziert werden, hat der Auftraggeber Umzug Leicht Gemacht vor dem Beladen des Gutes eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers vorzulegen, in der zum Ausdruck kommt, dass der Kostenträger unmittelbar gegenüber Umzug Leicht Gemacht die Kosten des Umzugs übernehmen will.
(4) Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar, per EC-Karte oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto von Umzug Leicht Gemacht zu bezahlen.
§7 Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
§8 Nebenabreden, Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für eine Erweiterung der im Vertrag angegebenen Leistungen oder für eine Erhöhung der im Vertrag angegebenen Mengen.
§9 Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Einigungsstelle
(1) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Umzugsvertrag ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
(3) Beide Seiten sind berechtigt, vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts die Einigungsstelle des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., Schulstraße 53, 65795 Hattersheim, Tel.: 06190 989813, Fax: 06190 989820 anzurufen.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zwecksetzung am nächsten kommt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Marcel Honnef
Umzug Leicht Gemacht
Dülkenstr. 9
51143 Köln
Telefon: +49 221 25960523
E-Mail: info@ulg-koeln.de
